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Wohngebäudeversicherung Preisvergleich - hier können Sie die Gebäudeversicherung in einem Vergleich gegenüberstellen.

Auf dieser Internetseite können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung selbst berechnen. Bevor Sie hierfür unseren Vergleichsrechner benutzen bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten, um ein aussagekräftiges Angebot zu erhalten.

Der Versicherungsnehmer trägt für die richtige Bemessung der Versicherungssumme die Verantwortung. Aus diesem Grund ist es wichtig, hierbei besonders sorgfältig vorzugehen, um im Schadenfall nicht unterversichert zu sein.

Je nach Versicherer und Tarif werden meist folgende zwei Methoden zur Ermittlung der Versicherungssumme bzw. der Versicherungsprämie angeboten:

  1. Ermittlung des Versicherungswertes 1914 mit Hilfe eines Wertermittlungsbogens:
    Wir bieten Ihnen an, zunächst mit einem allgemeinen Wertermittlungsbogen den Versicherungswert 1914 zu bestimmen, um diesen dann im Vergleichsrechner anzugeben.
    Wenn Sie sich für einen Tarif entscheiden, der diese Methode verwendet, sollten Sie jedoch nachträglich den Wertermittlungsbogen des jeweiligen Versicherers einreichen.


     
  2. Ermittlung der Versicherungsprämie nach Wohn- und Nutzfläche (qm Tarife):
    Manche Versicherungstarife orientieren sich nicht an dem Versicherungswert 1914,
    sondern die Versicherungsprämie wird nur anhand der Wohn- und Nutzfläche ermittelt (sogenannte “qm Tarife”).
    Beachten Sie diesbezüglich den kleinen Infobutton im Vergleichsrechner neben der Eingabe zur Wohn- und Nutzfläche. Sofern die Wohn- und Nutzflächen des Gebäudes genau bekannt sind, kann man bei diesen Tarifen leichter zu einem aussagekräftigen Angebot kommen.

Garagen und Carports
Bei der Beantragung der Versicherung ist mit anzugeben, ob und wie viele Garagen oder Carports sich auf dem Grundstück befinden. Doppelte Ausführungen sind entsprechend je Stellplatz zu berücksichtigen.

Ermittlung der Bauartklasse
Die Bauartklasse spielt in der Wohngebäudeversicherung eine entscheidende Rolle, wenn es
um die Ermittlung des Versicherungsbeitrages geht. Im Vergleichsrechner ist die
Bauartklasse vom Wohngebäude entsprechend anzugeben.
 

Sonderfälle:

Neubaurabatt
Für Wohngebäude, welche erst vor wenigen Jahren erbaut wurden, gewähren einige Versicherer einen Neubaurabatt. Dieser Rabatt wird im Vergleichsrechner anhand des Baujahres auch schon mit berücksichtigt. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass dieser Neubaurabatt in der Regel nur für eine bestimmte Zeit gewährt wird und danach wegfällt.

Ältere Wohngebäude
Mit dem Alter eines Wohngebäudes steigt auch die Wahrscheinlichkeit von Schäden. Aus diesem Grund verlangen die Versicherer ab einem bestimmten Alter des Hauses (z.B. über 20 Jahre) ggf. eine „Deklaration der Gebäudesubstanz“. Das bedeutet, man muss ein spezielles Formular ausfüllen, in dem der Zustand des Gebäudes für die Antragsprüfung abgefragt wird.

Nebengebäude
Nebengebäude werden im Vergleichsrechner nicht berücksichtigt. Ob und inwieweit diese mitversichert werden können, muss mit dem Versicherer individuell geklärt werden. Insbesondere für ehemals landwirtschaftlich genutzte Nebengebäude oder Holzhäuser wird die Mitversicherung häufig abgelehnt. Nebengebäude auf dem gleichen Grundstück sind in der Regel nur mitversichert, wenn sie in der Versicherungssumme mit berücksichtigt und im Versicherungsschein konkret aufgeführt sind. Für Nebengebäude ab einer bestimmten Größe ist nicht selten ein separater Vertrag notwendig.

Gewerbliche Nutzung
Eine Wohngebäudeversicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn der Anteil der gewerblichen Nutzung unter 50% liegt. Für manche gewerbliche Nutzungsarten ist mit Beitragszuschlägen zu rechnen. Bei risikoreichen „Betriebsarten“ kann der Versicherer den Versicherungsschutz auch ablehnen. Eine gewerbliche Nutzung muss dem Versicherer in jedem Fall angezeigt werden.

Denkmalschutz
Bei Wohngebäuden, welche unter Denkmalschutz stehen, muss eine zusätzliche Versicherungssumme für die denkmalgeschützte Gebäudesubtanz ermittelt werden. Hierfür haben die Versicherer in der Regel gesonderte Formulare.

Photovoltaikanlage
Eine Photovoltaikanlage ist eine Gefahrerhöhung in der Wohngebäudeversicherung und muss angezeigt werden. Auch die Versicherungssumme ist in diesem Zusammenhang zu überprüfen. Für eine Photovoltaikanlage ist es ratsam, eine separate Photovoltaik-Versicherung abzuschließen und seine Haftpflichtversicherung diesbezüglich zu kontrollieren. Meist ist eine spezielle „Betreiber-Haftpflichtversicherung“ notwendig.

Vorschäden
Bei mehr als einem Vorschaden innerhalb der letzten 5 Jahre kann es ggf. zu einer Ablehnung des Versicherers kommen. Kein Angebot ist möglich, wenn der Vorversicherer aufgrund mehrerer Schäden den Vertrag gekündigt hat.

Wir bieten Ihnen an, unseren Vergleichsrechner zur Wohngebäudeversicherung zu benutzen. Dort haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei wählbare Tarife detailliert zu vergleichen, sich die Versicherungsbedingungen herunter zu laden und einen Onlineabschluss zu tätigen.

Beachten Sie hierbei auch unsere "Hinweise" links neben dem Vergleichsrechner.

Nicht nur Preise, auch die Leistungen vergleichen!

 

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